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Unsere Services

01 Bürozeiten:

Liebe Patienten, neben unseren generellen Öffnungszeiten, haben wir an zwei Tagen in der Woche, noch eine gesonderte Bürosprechstunde.

 

Hier können Fragen zu bürotechnischen Angelegenheiten besprochen werden (Rechnungen, Kostenerstattungen, Prozedere Neurofeedback...). Diese sind ab Juni 2024 immer am Dienstag, und Samstag jeweils von 13:00 -15:00 Uhr.

Auf Grund der Erschwernis der Kostenerstattung von gesetzlich Versicherten Patienten, beraten wir Sie gerne, wie wir als Praxis Sie unterstützen können.

Büroeinrichtung
Wartebereich

Hinweis:

Es besteht die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker für Psychotherapieleistungen bei vielen Versicherern Abzuschließen, diese decken die Kosten für die Therapie bei uns teilweise auch vollständig ab. Folgen Sie dem Link, dies kann Ihnen dabei Helfen schneller einen Termin ohne Kostenrisiko zu erhalten. Denn im Falle einer Absage Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben Sie auf den Kosten einer Therapie sitzen.  Anbieter können Sie unter anderem hier finden:

Die Abrechnung für psychotherapeutische Heilpraktiker Leistungen erfolgt i.d.R nach den Ziffern 19.1 oder 19.2 des GebüH. Ergänzende Leistungen nach den Ziffern 19.3 -19.8 bzw. aus anderen Leistungsbereichen – entsprechend der Version des GebüH für HP für PT können im Einzelfall dazu kommen.

02 Kostenübernahme der Therapie

Die Kosten für eine Behandlung übernimmt in der Regel keine Krankenkasse, da es sich um eine Privatpraxis handelt. Die Leistung wird daher in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet, da es sich um eine Privatleistung handelt und diese wird von mir als nicht-approbierten Psychologen mit Heilerlaubnis für Psychotherapie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, teilweise ist auch eine Abrechnung nach GebüH möglich.

Handreichen
Beispielpreise der Therapie-Sitzungen gem. GoÄ:
  • Erst-/Anamnesegespräch von 50 Minuten Dauer:                                         77,75 €

  • Probatorische Sitzung (bis Sitzung Fünf) von 50 Minuten Dauer:                     113,99 €

  • ​Folgetermine (ab Sitzung Sechs) von 50 Minuten Dauer:                              113,99 € 

  • Gruppentherapie (max. 8 Personen) von 100 Minuten Dauer                          56,98 € (pro Person)

Auch werden von der Unfallkasse, der Berufsgenossenschaft, dem Versorgungsamt und der privaten Krankenkasse teilweise bzw. ganz die Kosten erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vor der Therapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ob diese Leistung in Ihrem Vertrag mit eingeschlossen ist.

Hinsichtlich gesetzlich Versicherter gibt es auch hier Ausnahmen, es erfordert allerdings ein größeres Maß an Eigeninitiative die Leistung erstattet zu bekommen. Informationen zu der Herausforderung mit der gesetzlichen Krankenkasse finden Sie weiter unten. Wenn diese Ihnen zusagt, verlangen Sie eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung um sicher zu gehen, dass die Kassen die Leistung übernehmen.

Persönliche Einzelcoaching

 

Coaching-Einheit à 50 Minuten: 150,- €. (inkl. Umsatzsteuer)

Kosten für systemische Supervision

  • EINZEL-SUPERVISION 

    • Supervisions- oder Selbsterfahrungs-Einheit à 50 Minuten: 120,- € (inkl. Umsatzsteuer, sofern nicht therapeutisch)

 

  • GRUPPEN-SUPERVISION

    • Es sind Gruppen von bis zu 4 Teilnehmer*innen möglich.

    • Die Kosten pro Supervisions-Einheit à 50 Minuten von 120,- € teilen sich unter den Supervisand*innen zu gleichen Teilen auf.

03 Ausfallgebühren

Ausblick

Mit einer Terminvereinbarung, auch wenn Sie telefonisch zustande kommt, gehen Sie mit dieser Vereinbarung für diesen Tag einen rechtsverbindlichen Vertrag ein und stimmen unseren Behandlungskosten zu. In unserer Praxis reservieren wir für Sie einvernehmlich und verbindlich einen festen Termin, welchen Sie per E-Mail bestätigt bekommen. Für die Behandlung ist es wichtig, dass die Sitzung pünktlich begonnen und auch pünktlich beendet wird. Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden.​

Für den Fall, dass reservierte Termine nicht wahrgenommen werden, ist der Patient/Klient (gilt auch für Paare) nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, (§ 615 BGB, sog. Annahmeverzug) verpflichtet, dem Behandler die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen. Dies bedeutet, das im Falle der Nicht-Wahrnehmung eines Termins, Sie diesen Termin bitte rechtzeitig, spätestens 48 vorher, absagen, da wir den Termin sonst nicht anderweitig vergeben können. Bei einer zu späten Absage ohne medizinische Begründung entsteht ein Ausfallhonorar, basierend auf dem vereinbarten normalen Honorar.

  • Termin Absagen bis zu 49 Stunden vor dem Termin kostenfrei

  • Termin Absagen 48 Stunden vor dem Termin, der Klient zahlt die Hälfte des vereinbarten Sitzungshonorars

  • Termin Absagen 24 Stunden vor dem Termin, der Klient zahlt das gesamte Sitzungshonorar

  • Ausgenommen sind Absagen aus wichtigem Grund (siehe unsere AGB).

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Vertrauen und freuen uns auf Sie. 

Ihr ProBalance Team

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