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Psychotherapie eine Herausforderung für den Patienten

Der Bedarf an Psychotherapieplätzen in Deutschland ist immens groß und steigt weiter an. Die Therapieanfragen übersteigen die Nachfrage an kassenzugelassenen Plätzen. Erfahren Sie hier, welche Vorteile eine private Praxis ihnen Bieten kann und wieso die gesetzlichen Krankenkassen auch bei uns Behandlungen bezahlen können. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Vorteile einer Privatpraxis:

  • Dadurch das wir unsere Dienstleistung für den Privatkassen bzw. Selbstzahler Bereich Anbieten, haben wir keine Monatelangen Wartezeiten, sondern können Flexibel innerhalb von wenigen Wochen (meist 2 Wochen) schnell reagieren.​

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  • Überbrückung bis zu einer kassenfinanzierte Therapie

    • Oftmals erhalten Wir Anfragen, ob sich eine überbrückende Therapie bis zum Beginn einer krankenkassenfinanzierten Psychotherapie lohnt. Natürlich kann bis dahin ein stabilisierendes Angebot weiterhelfen und eine erste Entlastung und Stütze darstellen. Allerdings sind es nicht immer die selben Behandlungstechniken und -methoden, da diese im Kassenärztlichen Bereich eine exakte Vorgabe gibt, welche Methode abrechenbar ist.

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  • Flexiblere Rahmenbedingungen und Methodenvielfalt

    • Als Selbstzahler einer Psychotherapie sind Sie nicht an die Vorgaben der Krankenkassen bezüglich der Anzahl, Länge und Frequenz der Therapiestunden gebunden. In Deutschland werden vier psychotherapeutische Verfahren, sogenannte Richtlinienverfahren, von den Krankenkassen anerkannt:

      • die Verhaltenstherapie

      • die Analytische Psychotherapie

      • die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

      • die Systemische Therapie

    • Andere Therapieverfahren, beispielsweise Hypnosetherapie oder Paartherapie gelten nicht als Kassenleistung und können über Krankenkassen generell nicht abgerechnet werden.

    • Im Falle von privat gezahlten Psychotherapien bleibt die methodische Freiheit und mögliche Vielfalt erhalten.

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  • Die Psychotherapie wird nicht aktenkundig

    • Für viele Berufe im öffentlichen Dienst oder Staatsdienst ist eine Psychotherapie immer noch ein Problem. Eine private Behandlung wahrt den Schutz der Privatsphäre (beispielsweise wenn es um die Verbeamtung bei Lehrern geht). Ihre Diagnose geht somit nicht an die Krankenkasse. Auch für weitere Versicherungen kann das sinnvoll sein (Berufsunfähigkeitsversicherung etc.).

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Herausforderung gesetzliche Krankenkasse

Die Nachfolgenden Angaben hat das Institut für Psychologische Unfallnachsorge in Köln unter der Leitung von Prof. Echterhoff zu den Herausforderungen bereit gestellt:

  • Gesetzliche Krankenkassen bekommen von den Kassenärztlichen Vereinigungen vorgeschrieben was sie bezahlen dürfen.

  • Kassenärztliche Vereinigungen achten darauf, dass die Zahl der kassenärztlich zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten stark beschränkt bleibt. Der Markt wird also künstlich reguliert, bis es zu Engpässen kommen muss. Das erklärt die langen Wartezeiten und die nachträglich hohen Behandlungskosten wegen der eingetretenen Verschlimmerung der Krankheit.

  • Die kassenärztliche Zulassung sagt kaum etwas über die besonderen Kompetenzen eines Arztes oder Psychotherapeuten aus.

  • Kassenärztliche Vereinigungen zeigten bislang kein Interesse daran, dass Psychologische Psychotherapeuten eine kassenärztliche Zulassung erhalten.

  • Eine Gesetzliche Krankenkasse hat nach dem Sozialrecht auch Ausnahmen von der Verrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen zuzulassen und kann im Rahmen der Kostenerstattung sofort und gezielt für den Versicherten handeln (z.B. bereits vor oder während einer Antragstellung). Tut sie das nicht, verstößt sie gegen die Interessen des Versicherten.

  • Es geht um Ihre Gesundheit und nicht um den Erhalt eines schlecht funktionierenden Gesundheitssystems. Niemand sollte sich einem solchen System schutzlos ausliefern. Wir empfehlen bei Problemen mit der gesetzliche Krankenkasse sobald wie möglich eine Klage beim Sozialgericht prüfen zu lassen.

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Die Kostenerstattungsregelung seit 2017

Wegen der unzumutbar langen Wartezeiten und der stark eingeschränkten Wahlfreiheit haben in der Vergangenheit viele gesetzlich Versicherte eine Behandlung in einer Privatpraxis beantragt und auch bewilligt bekommen. Eine zügige Behandlung von gesetzlich Versicherten war vor dem 01.04.2017 zu identischen Kosten und Konditionen durch Abrechnung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren auch in Privatpraxen möglich. Auf diese Weise konnten Kassenpatienten in dringenden Fällen schnell und relativ unkompliziert die benötigte Hilfe in Anspruch nehmen.

Bedauerlicherweise werden Anträge auf Kostenerstattung von den gesetzlichen Kassen nun unter Berufung auf die Psychotherapie-Richtlinie fast durchgehend abgelehnt. Zutreffende Beschreibungen dieser und weiterer Um-, Zu- und Miss-stände, denen viele Kassenpatienten – und auch Psychotherapeuten – gegenwärtig mit Wissen und Zutun der Politik ausgesetzt werden, findet man zuhauf in den Medien, z.B.:
 

Patienten sind in einer Schleife gefangen: SPIEGEL-Artikel vom 11.02.2018

Das Warten hat kein Ende: SPIEGEL-Artikel vom 11.04.2018
Das lange Warten auf einen Therapeuten: Süddeutsche Zeitung vom 08.09.2018
Kostenerstattung ambulanter Psychotherapie in Privatpraxen: Deutsches Ärzteblatt PP 11/2018
Für psychisch Kranke fehlen Therapieplätze: Süddeutsche Zeitung vom 11.12.2018
Der mitunter steinige Weg zur Psychotherapie: ZEIT ONLINE vom 16.06.2020
"Aber ich brauche jetzt jemanden": kostenpflichtiger SPIEGEL-Artikel vom 07.07.2020
Ärger für angehende Psychotherapeuten: Deutschlandfunk Kultur vom 08.02.2021
Coronapandemie: Nachfrage nach Psychotherapie hat zugenommen: aerzteblatt.de vom 12.02.2021
Psyche in Not: Das lange Warten auf Therapie: ZDF zoom vom 07.04.2021 (Video, 28 Minuten)
Es fehlen weiter psychotherapeutische Behandlungsplätze: BPtK News vom 23.06.2021
Therapieplatz gesucht – Warten auf psychotherapeutische Hilfe: SWR2 vom 13.01.2022 (Radiosendung, 28 Minuten)
Das Problem mit den Psychotherapieplätzen: ZDF Magazin Royale vom 04.02.2022 (Video auf Youtube, 22 Minuten)

Trotz manchmal anderslautender Informationen und erheblicher praktischer Erschwernisse bleibt der Anspruch auf Kostenerstattung auch nach dem 01.04.2017 zumindest vom Prinzip her weiterhin bestehen. Hierzu verlinke ich an dieser Stelle eine Mitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Umfassende und aktuelle Informationen über das mittlerweile leider sehr aufwendig gewordene Prozedere bei der Kostenerstattung erhalten Sie auf der Kostenerstattungsseite von therapie.de

Fazit: Der Weg der Kostenerstattung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt oft langwierig und nicht unbedingt erfolgversprechend. Es ist mir nach dem 01.04.2017 in einigen Fällen gelungen, gemeinsam mit gesetzlich versicherten Klienten ein Kostenerstattungsverfahren „durchzuboxen“. Ob dies gelingt, hängt unter anderem auch stark davon ab, mit welcher Krankenkasse man es zu tun hat. Gute Erfahrungen habe ich beispielsweise mit verschiedenen Betriebskrankenkassen (BKKen) gemacht. Leider verhalten sich die meisten der größeren Kassen in Bezug auf die Kostenerstattung konsequent ablehnend. Wenn Sie einen solchen Versuch erwägen, empfehle ich deshalb, vorher mit mir Rücksprache zu halten. Sollte die Kostenerstattung nicht möglich sein, bleibt als sichere Alternative zum langen Warten auf einen regulären Kassenplatz leider nur der Weg der Selbstzahlung. Dieser Weg wird von einem Teil meiner Klienten ohnehin schon lange gewählt. 

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